Zentralvorstand
Zuchtwartin/Sekretariat
Sarah von Wartburg
079 386 74 47
Geschichte des SRSC
Eine gute Übersicht über die Geschichte des Schweiz. Riesenschnauzer-Clubs finden Sie in der Chronik, welche unser damaliger Präsident Harry Büsser im Jahr 2004 zum 75. Jubiläum erarbeitet hat.
Zudem finden Sie fast alle Exemplare des mittlerweile eingestellten Bulletins nachfolgend. Der Vorstand hat die Exemplare, welche noch aufzutreiben waren, im Jahr 2025 digitalisieren lassen, damit sie auf diesem Wege allen Interessierten Mitgliedern zur Verfügung stehen. 2018 wurde das letzte Bulletin produziert. Bis anhin wurden lediglich die Jahrgänge 1989 und 1990 nicht mehr gefunden.
Bulletins
1982, 1983, 1984, 1985, 1986, 1987, 1988, 1989 fehlt, 1990 fehlt, 1991, 1992, 1993, 1994, 1995, 1996, 1997, 1998, 1999, 2000, 2001, 2002, 2003, 2004, 2005, 2006, 2007, 2008, 2009, 2010, 2011, 2012, 2013, 2014, 2015, 2016, 2017, 2018.
Mitglied werden
Aktivmitglieder
Neueintritte sind jederzeit herzlich willkommen. Mit dem Beitritt zum SRSC verpflichten sich die Mitglieder, aktiv an unserem Vereinsleben teilzunehmen und den Verein regelmässig ehrenamtlich zu unterstützen.
Es wird den potentiellen Mitgliedern empfohlen, 2-3 Mal bei einem Schnuppertraining teilzunehmen. Die Aufnahme als Mitglied erfolgt durch die Einwilligung des Vorstands. Wer in den SRSC eintreten will, muss im Rahmen des Eintrittsverfahren das Beitrittsgesuch ausfüllen und unterzeichnet dem Vorstand zustellen. Der Vorstand kann die Aufnahme von Mitgliedern auch ohne Angabe von Gründen ablehnen.
Sponsoren
Gerne nehmen wir auch Sponsoren. Bitte melden Sie sich direkt bei Ueli Stumpf.
Ehrenmitglieder
Der SRSC kann selbst Ehrenmitglieder ernennen und der SKG die Ernennung von Ehrenmitgliedern beantragen. Personen, die sich um die Kynologie oder um den Verein besonders verdient gemacht haben, können zu Ehrenmitgliedern ernannt werden. Die Ernennung erfolgt auf Antrag des Vorstandes durch die Generalversammlung, wozu 2/3 der abgegebenen, gültigen Stimmen erforderlich sind.
Veteranen
Personen, die während 25 Jahren ununterbrochen Mitglied in einer SKG-Sektion waren, werden auf Antrag des Vereins durch die SKG zu Veteranen ernannt und erhalten das Veteranenabzeichen. Dieses wird ihnen namens der SKG durch den HSP überreicht.
